Reitkennzeichen
& Reitplaketten
Wer muss
ein Reitkennzeichen erwerben?
Jede Person, die in der freien Landschaft oder im Wald auf Reitwegen
reitet, muss ein gut sichtbares gültiges Kennzeichen an beiden
Seiten des Pferdes anbringen. Gültig wird das Kennzeichen durch
die jährlich zu erneuernde Reitplakette. Das Reitkennzeichen
ist vom Halter des Pferdes zu erwerben.
Wofür
eine Reitabgabe zahlen?
Die Einnahmen aus der Reitabgabe werden für die Anlage und Unterhaltung
von Reitwegen verwendet.
Wo
können Sie Kennzeichen und Plaketten erwerben?
Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Kreis Mettmann liegt, erhalten Sie Ihre
Reitkennzeichen und –plaketten bei der "Unteren Landschaftsbehörde".
Hier
die Broschüre des Kreis Mettmann (pdf)