Neue Vorschrift für Turnierteilnehmer und -veranstalter
12. 06. 2020
Der Pferdesportverband Rheinland weist auf seiner Homepage darauf hin, dass Veranstalter von Pferdeleistungsschauen (PLS) und Breitensportveranstaltungen (BV) durch Änderung der Einhufer-Blutarmut Verordnung neuerdings verpflichtet sind, von jedem Turnierteilnehmer Informationen über den Unterbringungs-Standort des Pferdes einzuholen. Hierzu haben sie ein Formular auf der Homepage hinterlegt. Dieses findet Ihr hier.