Jugend
Hallo liebe Jugendwarte, Jugendsprecher und natürlich Jugendliche des Kreises Mettmann,
Wir haben bei der letzten Mitgliederversammlung am 15. März 2025 eine neue Jugendwartin gewählt. Ihr Name ist Luisa Bücken.
Aufgaben des Jugendwartes:
Die Rechte und Pflichten des Jugendwartes werden in den jeweiligen Vereinssatzungen festgelegt. Das kann sehr individuell ausfallen.
Was jedoch immer der Fall ist, ist, dass Ihr Mitglied des erweiterten Vorstandes seid und somit das Bindeglied zwischen Erwachsenen und Jugendlichen Vereinsmitgliedern darstellt.
Das ist wichtig, denn oft sind die Vorstandsmitglieder eines Vereins schon älter und ihnen fehlt schlicht der “Draht” zur Jugend. Der Jugendwart darf im Gegensatz zum Jugendsprecher auch älter als 26 Jahre sein.
Was sind Eure Aufgaben (sofern nicht anders in der Satzung formuliert):
Interessenvertretung der Jugend
Koordination der Jugendarbeit im Verein
Mitgliedergewinnung
Vermittlung bei Problemen
Organisation von Jugendveranstaltungen auch außerhalb des Reitvereins
Aber auch hier gilt: Alles kann, nichts muss.
Der Jugendwart kann im Vereinsleben eine aktive Rolle einnehmen, z. B. als Trainer oder Betreuer. Manchmal ergibt es aber auch Sinn, wenn der Jugendwart rein organisatorisch tätig ist und als Vermittler bzw. Mediator auftritt. Dies ergibt sich aus der Größe und personellen Zusammensetzung aller Vereinsmitglieder.
In vielen Vereinen fehlt der Nachwuchs. Hier kann der Jugendwart eine wichtige Rolle spielen, um junge Mitglieder zu gewinnen. Manchmal helfen auch Stall/ Vereins externe Aktivitäten, um für Jugendliche attraktiv zu werden.
Um seine Schlüsselfunktion im Verein wahrnehmen zu können, sollte ein Jugendwart eine gute fachliche/ persönliche Qualifikation besitzen,
mit ganzem Herzen bei der Sache dabei sein,
viel Engagement für die Aufgabe mitbringen,
das notwendige Einfühlungsvermögen für junge Menschen haben und
ein „Kumpel-Typ“ sein, aber trotzdem Autorität ausstrahlen.
Der Jugendwart sollte – wie alle anderen Vorstandsmitglieder auch – regelmäßig gewählt werden.
Der Jugendwart wird von den Jugendlichen (unter 26 Jahren, außer in der Satzung steht etwas anderes) gewählt.
Ebenfalls gewählt werden die Jugendsprecher ( die immer unter 26 jahre alt sein müssen) In großen Vereinen macht es auch Sinn mehrere Jugendsprecher zu wählen, um immer zu gewährleisten, dass die jungen Vereinsmitglieder einen Ansprechpartner haben.
Du hast darüber hinaus noch Informationsbedarf? Dann kannst Du mich folgt erreichen:
Luisa Bücken
Tel.: 0173-9808584
